Teilnahmebedingungen Facebook Gewinnspiel
Motorsportfreunde Bochum e.V. für Race4Hospiz vom 09.02. bis 19.02.2015
- Verlost werden 2×2 VIP- Tageskarten für das Tropical Islands.
- Veranstalter der Verlosung sind die Motorsportfreunde Bochum e.V. im Auftrag des „Race4Hospiz“
- Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.
- Die Gewinnspielteilnahme ist zwischen dem 09.02.2015 und dem 19.02.2015 um 23:59 Uhr möglich.
- Die Teilnahme erfolgt über einen Kommentar unter dem entsprechenden Facebook-Beitrag. Gewonnen hat die Person, deren Kommentar am 19.02.2015 um 23:59 Uhr die meisten „Gefällt mir“-Angaben aufweist
- Sollte ein Teilnehmer mehrere Kommentare verfassen, dann zählt nur der erste Kommentar.
- Kommentare die gegen die Facebook Richtlinien, deutsches Recht, das Copyright oder die guten Sitten verstoßen, werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer ist damit vom Gewinn ausgeschlossen.
- Teilnahmeberechtigt sind Personen aus Deutschland.
- Die GewinnerInnen werden über einen eigenen Facebook-Post auf der „Race4Hospiz“-Faceboo Seite bekannt gegeben und deren Facebook-Namen veröffentlicht.
Der Gewinn kann entweder am 28.02.2015 persönlich auf der Daytona Kartbahn in Essen abgeholt werden oder wird zeitnah versandt.
Wird der Gewinn nicht persönlich abgeholt, müssen sich die GewinnerInnen bis spätestens 08.03.2015 23:59 Uhr über eine private Nachricht an die Facebook Seite “Race4Hospiz” mit ihren Adressdaten melden. Meldet sich ein Gewinner innerhalb dieser Frist nicht, verfällt der Gewinn. - Es werden alle Facebook Namen und die Gewinnspielkommentare der Teilnehmer erfasst und zur Gewinnermittlung gespeichert. Alle Daten werden spätestens 30 Tage nach Ende des Gewinnspiels gelöscht. Adressdaten werden nur von den GewinnerInnen erfasst und nur zum Versand des Gewinnes genutzt. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben. Den TeilnehmerInnen stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen